Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Was versteht man unter Polymedikation?

Eine Polymedikation (Synonyme: Multimedikation, Polypharmazie) liegt vor, wenn ein Patient parallel mehrere Medikamente dauerhaft einnimmt. Je nach Definition geht man von mindestens drei oder fünf solcher Arzneimittel aus.

Die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verbessern. Potenzielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) sollen erkannt und gelöst bzw. verhindert werden. Dies ermöglicht eine Optimierung der Effektivität der Arzneimitteltherapie sowie der Qualität der Arzneimittelanwendung.

Worin besteht die Dienstleistung?

Die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ besteht aus folgenden Teilschritten:

  1. 1.  Arzneimittelerfassung: Dabei werden alle Arzneimittel erfasst, die Sie aktuell einnehmen, also nicht nur ärztlich verordnete, sondern auch Selbstmedikation. Außerdem sollen zusätzlich relevante Daten wie Medikationspläne, Anweisungen zur Einnahme/Dosierung, Laborwerte oder vorhandenen Entlass- und Arztbriefe berücksichtigt werden.
  2. 2.  Pharmazeutische Arzneimitteltherapiesicherheits (AMTS)-Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme (ABP) auf Basis der erhobenen Daten. Dabei gilt es, unter anderem ungeeignete Darreichungsformen, Anwendungsprobleme oder unerwünschte Wirkungen zu identifizieren. Dies geschieht in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen, oder per Video-Chat. Auch bei rezeptfreien Arzneimitteln sollen Indikationen, Präparate und Dosierungen überprüft werden.
  3. 3.  Erkannte arzneimittelbezogene Probleme (ABP) werden bewertet und Lösungsvorschläge erarbeitet. Gemeinsam besprechen wir eventuelle Lösungsvorschläge direkt mit dem zuständigen Arzt bzw. der Ärztin – vorausgesetzt, Sie sind damit einverstanden
  4. 4.  Persönliches Abschlussgespräch: Sie erhalten bei dieser Medikationsberatung einen (elektronischen) Medikationsplan. Anschließend erfolgt die Dokumentation der „Erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation“.
  5.  

Wer hat Anspruch auf erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation?

Als versicherte Person in der ambulanten, häuslichen Versorgung, haben Sie in der Regel alle 12 Monate die Möglichkeit einer erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation — bei erheblichen Umstellungen der Medikation auch öfter.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens fünf verschiedene Arzneimittel in der Dauermedikation einnehmen bzw. anwenden. Die Zählung bezieht sich nur auf die Arzneimittel, die systemisch wirken oder inhaliert werden und vom Arzt verordnet wurden.

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